
(lat.). Den Zufall fühlt der Eigentümer.. Lit.: Liebs, D., Lateinische Rechtsregeln, 5. A. 1991, 36, Nr. 2
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casum sẹntit dominus , Rechtsgrundsatz: Die Gefahr des zufälligen Untergangs einer Sache trägt der Eigentümer, das heißt, er hat den Schaden zu tragen.
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Mit casum sentit dominus (lat.) bezeichnet man den Grundsatz, dass der Eigentümer die Gefahr des zufälligen Unterganges trägt. Beispiel: A und B schließen einen Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW. Sie vereinbaren, dass B den Wagen sofort übereignet bekommt, aber erst in der nächsten Woche bezahlen muss. Nach zwei Tagen wird der Wagen dur...
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https://www.lexexakt.de/glossar/casumsentitdominus.php
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